Antragsverfahren für Projektanträge 2023
Bis zum
31.08. des Vorjahres des Bewilligungsjahres sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von
Kopien beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum
30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag
- Projektbeschreibung (sind dem Antragsformular beizufügen):
- eine ausführliche Projektbeschreibung (eigene Gestaltung) und
- eine Kurzübersicht
- Aktuelle Satzung, soweit diese dem LVwA nicht bereits im Zusammenhang mit einer anderen Förderung vorgelegt wurde und keine Änderung eingetreten sind
- Auszug aus dem Vereinsregister, soweit diese dem LVwA nicht bereits im Zusammenhang mit einer anderen Förderung vorgelegt wurde und keine Änderung eingetreten sind
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
Grundlage bildet die Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 28.09.2020