Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein
Hinweise zum Antragsverfahren
Was wird finanziert?
• 10€ pro AG-Stunde, 15€ pro AG-Doppelstunde
• 25€ Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an nichtschulischen Vergleichswettkämpfen
Voraussetzung für die Förderung sind:
• Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein
• AG-Leiter*in muss im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sein (Kopie ist bei Antragstellung einzureichen)
• AG-Leiter*in muss erweitertes Führungszeugnis bei Antragsstellung vorlegen
Antragsverfahren
• Schließen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Verein
• Für das kommende Schuljahr Antragstellung durch die Schule bis zum 30. April
• Registrierung und Bearbeitung des Antrages durch das Landesschulamt
• Am Ende des Schuljahres Abrechnung der geleisteten Stunden bis 31. August