Landesleistungsstützpunkt (LSTP)


Landesleistungsstützpunkte sind vom LSB Sachsen-Anhalt (LSB) anerkannte Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten. Der LSTP wird vom Landesfachverband (LFV) benannt und vom LSB bestätigt.

Die Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des jeweiligen LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium sowie die Vorbereitung von Sportler*innen auf ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum (LLZ) sind wesentlicher Bestandteil eines LSTP. Die Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist für LFV ohne LLZ möglich. Die Vereinsbetreuung der Sportler*innen erfolgt durch sportartspezifisch lizenzierte Trainer*innen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des jeweiligen LFV. Die Zurverfügungstellung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang, ist durch den jeweiligen Träger sicherzustellen. Dazu ist die Anerkennung des LSTP durch die jeweilige Kommune erforderlich.

Anerkennungskriterien:
  • Für Schwerpunktsportarten I und II muss eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren an einer EdS in Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden.
  • Alle weiteren olympischen Sportarten können entweder über eine Einschulung an einer EdS in Sachsen-Anhalt oder einer Medaillenleistung in den zurückliegenden zwei Jahren bei einer deutschen Jugendmeisterschaft berufen werden (Anmerkung: je Sportart Festlegung eines Jugendbereiches von maximal 6 Jahren).
  • Für olympische Sportarten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens eine Einschulung an eine EdS außerhalb von Sachsen-Anhalt delegiert haben, unter der Voraussetzung eines gültigen Kooperationsvertrages zwischen den LFV der jeweiligen Bundesländer.
  • Für alle anderen Sportarten gilt mindestens eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei deutschen Jugendmeisterschaften (Anmerkung: je Sportart Festlegung eines Jugendbereiches von maximal 6 Jahren).
  • Für den BSSA gilt eine Medaille bei deutschen Meisterschaften für Quereinsteiger in allen Altersbereichen in den zurückliegenden zwei Jahren.
  • Der Nachweis einer sportartspezifischen DOSB Trainer*in-Lizenz ist erforderlich.
  • Die Befürwortung des Antrages muss durch den jeweiligen LFV erfolgen.
Verfahren:
  • LSTP werden für die Dauer von zwei Jahren nach den Kriterien der AVO des SportFG durch den LSB anerkannt.
  • Bei Wegfall der Voraussetzungen kann nach Beantragung durch den jeweiligen LFV eine Aberkennung erfolgen.
  • Anträge sind jeweils bis zum 30.09. des olympischen Jahres und dann nach zwei Jahren (gerade Jahreszahlen) durch die LFV an den LSB zur Bestätigung einzureichen. Deutsche Jugendmeisterschaften, die nach dem 30.09. stattfinden, können auf Antrag des jeweiligen Landesfachverbandes berücksichtigt werden.
  • Für Sportarten deren Spezifik kurzfristige Vereinswechsel erfordern, gelten Ausnahmen (stets Einzelfallprüfung).
  • Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde.
  • Dem Verein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden.

Ansprechpartner

Referentin Nachwuchsleistungssport
Judith Pusch
0345/52 79 125
03 45/52 79 100
pusch@lsb-sachsen-anhalt.de


Bestätigte LSTP 2021-2022

PDF-DateiLandesleistungsstützpunkte 2021-2022

Formulare

PDF-DateiAntrag auf Anerkennung als LSTP 2023-2024
PDF-DateiDatenschutzhinweise LSTP