Präventionsmaßnahmen zum Kinderschutz im Sportverein
Sport zählt für Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Hier werden Freundschaften geschlossen, Teamgeist und Persönlichkeiten entwickelt. Umso wichtiger ist es, dass Sportvereine und -verbände einen sicheren Ort darstellen und sich für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen stark machen. Die Erstellung eines Schutzkonzeptes und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen tragen einen Teil dazu bei und bringen gleichzeitig Sicherheit für Vorstände, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen.
Es geht weniger darum, durch gezielte Maßnahmen ehrenamtlich Aktive unter Generalverdacht zu stellen, als viel mehr eine Haltung pro Kinderschutz im Verein zu entwickeln, die Handlungssicherheit gibt und Unsicherheiten abbaut.
Ein Schutzkonzept sollte dabei immer individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereines oder Verbandes angepasst werden, da es je nach Sportart, verfügbaren Sportstätten, Mitgliederstruktur etc. unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen zu berücksichtigen gibt. Nachfolgende Bausteine eines Schutzkonzeptes geben erste Anregungen, wie einzelne präventive Maßnahmen in deinem Sportverein/-verband umgesetzt werden können.
Kinderschutz in Satzung verankern
Durch eine Verankerung des Kinderschutzes in der Satzung positioniert sich der Sportverein/Sportverband nach außen deutlich gegen sexualisierte Gewalt im Sport. Sie stellt eine rechtliche Grundlage dar, auf die sich der Vorstand sowie alle Vereins-/Verbandsmitglieder berufen können. Angelehnt an die Jugendordnung der SPORTJUGEND gibt es folgende Formulierung, die zum Beispiel unter dem Punkt "Grundsätze" eingearbeitet werden kann:
"Der (Verein/Verband) tritt rassistischen, extremistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen, gewalttätigen, sexistischen und homophoben Einstellungen und Bestrebungen sowie jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen."
Unterzeichnung des Ehrenkodex
Der
Ehrenkodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung und enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er wird bei allen Lizenzausbildungen des Landessportbundes Sachsen-Anhalt von den Teilnehmer*innen verbindlich unterzeichnet. Wir empfehlen darüber hinaus, den Ehrenkodex auch von sämtlichen nicht lizenzierten ehrenamtlich Aktiven im Verein/Verband unterzeichnen zu lassen.
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Strafregister und wird von Personen abgefordert, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind oder tätig werden wollen. Als alleiniges Präventionsmittel stellt das erweiterte Führungszeugnis zwar keine Garantie für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes dar. Dennoch empfehlen wir die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis von ehrenamtlich Aktiven als einen wesentlichen Bestandteil eines Schutzkonzeptes im Sportverein/-verband.
Ein
Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema erweitertes Führungszeugnis.
Kriseninterventionsplan erstellen
Bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ist es wichtig, schnell, systematisch und richtig zu handeln. Deshalb ist es ratsam, einen Kriseninterventionsplan zu erstellen, noch bevor ein Verdachtsfall im Verein/Verband bekannt wird. Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden, die Betroffenen zu schützen und Aufarbeitung zu betreiben. Dazu gehört im Kern, Beschwerden richtig einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Hilfe bei der Bewertung von Beschwerden und dem Einleiten geeigneter Maßnahmen findest du bei Netzwerkpartner*innen, die dir im Verdachtsfall beratend und unterstützend zur Seite stehen, z.B.: