Pauschalförderung der Stadt- und Kreissportbünde

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetzes – SportFG) vom 18. Dezember 2012 haben Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB) einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.
Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (AVO SportFG) vom 15.02.2013, geändert am 24.09.2013 sowie am 16.12.2014. Mit der Umsetzung des Verfahrens wurde der LandesSportBund (LSB)
Sachsen-Anhalt e. V. als beliehener Unternehmer beauftragt.

Voraussetzungen:
  • Der KSB/SSB hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt und ist gemeinnützig.
  • Der KSB/SSB beantragt die Pauschale beim LSB Sachsen-Anhalt bis zum 30. September des Vorjahres unter
    Verwendung der gültigen Formulare (Antrag, ausgefülltes Datenblatt).
  • Der KSB/SSB versichert rechtsverbindlich im Antrag die Richtigkeit der Daten der Bestandserhebung für die
    Berechnung der Pauschale.
Förderung:
  • Die Pauschale setzt sich aus einer Grund- und Bonuskomponente zusammen.
  • Die der Grund- und Bonuskomponente zugrunde zu legenden Daten werden nach den Angaben der Vereine in der Vereinsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt e. V. per Stichtag 28. Februar des Vorjahres ermittelt.
  • Die Auszahlung der Pauschale erfolgt in Raten zum 20. der Monate Januar, April, Juli und Oktober des
    Zuschussjahres.
Kontrollverfahren:
KSB/SSB, die eine Pauschale erhalten haben, geben dem LSB Sachsen-Anhalt e. V. mit der folgenden Beantragung der Zuschüsse Auskunft, für welche Ausgaben die Mittel eingesetzt wurden.

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin Pauschalförderung Vereine und IVY
Antje Wachholz
03 45/52 79 154
wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de


Wichtige Dokumente finden Sie hier

PDF-DateiSportfördergesetz Sachsen-Anhalt
PDF-DateiVerordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (21-01-21)