Landesleistungszentrum (LLZ)
Allgemeine Aufgabe/Definition:
- Landesleistungszentren sind vom LSB anerkannte sportartspezifische Trainingseinrichtungen eines Landesfachverbandes (LFV) für Landeskader und ausgewählte Talente in einer olympischen und paralympischen Programmsportart
- Für Schwerpunktsportarten muss das LLZ an einem Standort einer Eliteschule des Sports installiert sein
- Ziel ist, Sportlerinnen und Sportler für ein späteres Hochleistungstraining vorzubereiten
- Träger des LLZ ist ein Verein am Standort
- Das LLZ wird vom LSB jeweils für einen Olympiazyklus bestätigt
Spezifische Aufgaben/Merkmale:
- Trainerinnen und Trainer des Trainerpools sichern ein vereinsneutrales ganztägiges Training (auch am Vormittag) in den LLZ ab
- Die Abstimung und Regelung aller grundsätzlichen Fragen zwischen dem LFV, den jeweiligen Kommunen und dem Sportverein zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des LLZ wird durch den LSB koordiniert
Bedingungen/Voraussetzungen:
- Steuerung und Regelung des Trainingsprozesses erfolgt durch den LFV
- Sicherung geeigneter Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LLZ durch Kommune erforderlich)
Anerkennungskriterien:
- Bestätigte olympische oder paralympische Programmsportart
- nachhaltige Entwicklung von Bundeskadern
Verfahren:
- Das LLZ und der benannte Trägerverein werden für die Dauer eines Olympiazyklus nach den Kriterien der AVO des SportFg durch den LSB berufen
- Dem LSB sind die Anträge bis zum 30.9. des Olympiajahres durch die Landesfachverbände zur Bestätigung einzureichen
- Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde
- Dem Trägerverein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden