Landesleistungszentrum (LLZ)

Allgemeine Aufgabe/Definition:
  • Landesleistungszentren sind vom LSB anerkannte sportartspezifische Trainingseinrichtungen eines Landesfachverbandes (LFV) für Landeskader und ausgewählte Talente in einer olympischen und paralympischen Programmsportart
  • Für Schwerpunktsportarten muss das LLZ an einem Standort einer Eliteschule des Sports installiert sein
  • Ziel ist, Sportlerinnen und Sportler für ein späteres Hochleistungstraining vorzubereiten
  • Träger des LLZ ist ein Verein am Standort
  • Das LLZ wird vom LSB jeweils für einen Olympiazyklus bestätigt
Spezifische Aufgaben/Merkmale:
  • Trainerinnen und Trainer des Trainerpools sichern ein vereinsneutrales ganztägiges Training (auch am Vormittag) in den LLZ ab
  • Die Abstimung und Regelung aller grundsätzlichen Fragen zwischen dem LFV, den jeweiligen Kommunen und dem Sportverein zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des LLZ wird durch den LSB koordiniert
Bedingungen/Voraussetzungen:
  • Steuerung und Regelung des Trainingsprozesses erfolgt durch den LFV
  • Sicherung geeigneter Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LLZ durch Kommune erforderlich)
Anerkennungskriterien:
  • Bestätigte olympische oder paralympische Programmsportart
  • nachhaltige Entwicklung von Bundeskadern
Verfahren:
  • Das LLZ und der benannte Trägerverein werden für die Dauer eines Olympiazyklus nach den Kriterien der AVO des SportFg durch den LSB berufen
  • Dem LSB sind die Anträge bis zum 30.9. des Olympiajahres durch die Landesfachverbände zur Bestätigung einzureichen
  • Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde
  • Dem Trägerverein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden

Ansprechpartner

Referentin Nachwuchsleistungssport
Judith Pusch
0345/52 79 125
03 45/52 79 100
pusch@lsb-sachsen-anhalt.de


Bestätigte LLZ 2021-2024

PDF-DateiLandesleistungszentren 2021-2024

Formulare

PDF-DateiDatenschutzhinweise LLZ