Sportjugend-Vollversammlung

08.10.2022 in Schierke

Anmeldung
Den Link zur Online-Anmeldung erhaltet ihr mit der offiziellen Einladung per Mail.

Unterbringung
in der Bildungs- und Freizeitstätte Schierke (www.schierkerbaude.de), Übernachtungswunsch bitte bei der Anmeldung angeben.

Anträge
Anträge an die Vollversammlung können bis 16. September 2022 gestellt werden

Engagement-Ehrung
Wir möchten den formalen Rahmen der Vollversammlung nutzen um würdig unseren engagierten Mitstreiter*innen sowie Unterstützer*innen zu danken. Bitte stellt uns gern Anträge zur Ehrung eurer herausragend Engagierten im Rahmen der Sportjugend-Ehrungsordnung. Genauere Informationen dazu findet ihr hier.

Stimmkarten: Wahl

Ansprechpartner

Ulf Wunderlich
Jugendbildungsreferent
0345 5279-161
0345 5279-101
wunderlich@lsb-sachsen-anhalt.de

PDF-DateiJugendordnung Landessportjugend Sachsen-Anhalt
Zur Vollversammlung, dem obersten Organ der Landessportjugend, findet die turnusmäßige Vorstandswahl statt.

*Auszug Jugendordnung der Landessportjugend S.-A.:
[…] § 5 Vollversammlung

1. Stellung
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Landessportjugend Sachsen-Anhalt.

2. Zusammensetzung
Die Vollversammlung setzt sich aus dem Hauptausschuss und weiteren Delegierten der Sportjugenden der Stadt- & KreisSportBünde und der LandesFachVerbände zusammen.

Die Stadt- und Kreissportjugenden entsenden die Hauptausschussmitglieder entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder (bis 26 Jahre):
6.000 bis 8.000 --> 1 weitere/n Delegierte/n
bis 10.000 --> 2 weitere Delegierte
bis 12.000 --> 3 weitere Delegierte
über 12.000 --> 4 weitere Delegierte

Die Sportjugenden der Landesfachverbände entsenden die Hauptausschussmitglieder entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder (bis 26 Jahre):
2.000 bis 4.000 --> 1 weitere/n Delegierte/n
bis 6.000 --> 2 weitere Delegierte
bis 8.000 --> 3 weitere Delegierte
bis 10.000 --> 4 weitere Delegierte
über 10.000 --> 5 weitere Delegierte
[...]

3. Aufgaben
Die Aufgaben der Vollversammlung sind:
  • Beratung und Beschlussfassung zu Grundsatzfragen
  • Beschluss von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes
  • Bestätigung des Haushaltsplanes
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
  • Beschlussfassung über die Jugendordnung
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

4. Zusammentritt
Die Vollversammlung tritt alle 2 Jahre zusammen. Über Termin und Ort beschließt der Vorstand, wenn die vorherige Vollversammlung keine Festlegung getroffen hat. Auf Antrag eines Drittels der Gesamtzahl der Stadt- und KreisSportJugenden und Sportjugenden der Landesfachverbände oder aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses des Vorstandes ist eine außerordentliche Vollversammlung einzuberufen.

5. Einladung
Der Vorstand lädt durch schriftliche Information an die Stadt- und Kreissportjugenden sowie die Sportjugenden der Landesfachverbände mindestens 4 Wochen vor dem Tagungstermin zur Vollversammlung ein. Die Anzahl der weiblichen und männlichen Delegierten sollte prozentual deren Anteil in den jeweiligen Mitgliedsorganisationen entsprechen. Mindestens 1/3 der benannten Delegierten sollten unter 27 Jahre alt sein. Die Tagesordnung ist zwei Wochen vor der Tagung zuzusenden. Die Frist der Einberufung einer außerordentlichen Vollversammlung kann auf zwei Wochen verkürzt werden.

6. Anträge
Anträge zur Vollversammlung können nur von den Sportjugenden der Stadt- und Kreissportbund, den Sportjugenden der Landesfachverbände und vom Vorstand der Landessportjugend Sachsen-Anhalt gestellt werden. Sie müssen dem Vorstand der Landessportjugend Sachsen-Anhalt mindestens 3 Wochen vor der Vollversammlung schriftlich mit Begründung vorliegen. Mit der Tagesordnung sind die vorliegenden Anträge zu übermitteln. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn die Vollversammlung mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung können als Dringlichkeitsanträge nicht eingebracht werden.

7. Beschlussfähigkeit
Die ordnungsgemäß einberufene Vollversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig.

8. Abstimmung und Wahlen
Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit, Beschlüsse zur Änderung der Jugendordnung erfordern eine Zweidrittelmehrheit, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt. Wahlen werden geheim vorgenommen. Wird für eine Funktion bzw. einen Fachbereich nur eine Person vorgeschlagen und ist diese bereit, die Aufgabe zu übernehmen, so kann die Wahl durch offene Abstimmungen mit Handzeichen erfolgen, wenn nicht geheime Wahl beantragt wird. Abwesende können gewählt werden, wenn sie vorher ihre Bereitschaft dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt haben.