Zur Vollversammlung, dem obersten Organ der Landessportjugend, findet die turnusmäßige Vorstandswahl statt.
*Auszug Jugendordnung der Landessportjugend S.-A.:
[…] § 5 Vollversammlung
1. StellungDie Vollversammlung ist das oberste Organ der Landessportjugend Sachsen-Anhalt.
2. ZusammensetzungDie Vollversammlung setzt sich aus dem Hauptausschuss und weiteren Delegierten der Sportjugenden der Stadt- & KreisSportBünde und der LandesFachVerbände zusammen.
Die
Stadt- und Kreissportjugenden entsenden die Hauptausschussmitglieder entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder (bis 26 Jahre):
6.000 bis 8.000 --> 1 weitere/n Delegierte/n
bis 10.000 --> 2 weitere Delegierte
bis 12.000 --> 3 weitere Delegierte
über 12.000 --> 4 weitere Delegierte
Die
Sportjugenden der Landesfachverbände entsenden die Hauptausschussmitglieder entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder (bis 26 Jahre):
2.000 bis 4.000 --> 1 weitere/n Delegierte/n
bis 6.000 --> 2 weitere Delegierte
bis 8.000 --> 3 weitere Delegierte
bis 10.000 --> 4 weitere Delegierte
über 10.000 --> 5 weitere Delegierte
[...]
3. Aufgaben
Die Aufgaben der Vollversammlung sind:
- Beratung und Beschlussfassung zu Grundsatzfragen
- Beschluss von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes
- Bestätigung des Haushaltsplanes
- Beschlussfassung über Anträge
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Jugendordnung
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung