Vereinspauschale

Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, welcher Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Voraussetzung ist neben der Mitgliedschaft , die Beantragung der Vereinspauschale.

Grundlage dazu bildet das seit dem 1. Januar 2013 geltende Sportfördergesetz in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz.

Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Beantragt wird die Vereinspauschale über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY zum 31. Dezember eines jeden Jahres via Mausklick.

Die Auszahlung erfolgt dann bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Über die festgesetzte Summe werden Sie mithilfe eines Bescheides im Vorfeld informiert.

Im Anschluss der erhaltenen Vereinspauschale ist ein summenmäßiger Nachweis zur Verwendung der Landesmittel über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY bis zum 31. Dezember des Jahres der Zuwendung durchzuführen.

Folgende Ausgaben finden dabei Berücksichtigung:
  • Ausgaben für TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen, JugendleiterInnen
  • Sachausgaben und Ausgaben für Sportgeräte
  • Ausgbaben für Trainings- und Wettkampfbetrieb, Sportveranstaltungen und dem Erwerb von Sportgeräten
  • Ausgaben für Fahrtkosten

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin Pauschalförderung Vereine und IVY
Antje Wachholz
03 45/52 79 154
wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de

Beispiel

Ein Verein wird zum 1. November 2014 Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt. Umgehend erhält er neben der Mitgliedsurkunde einen personengebundenen Zugang zur Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY. Dort erfasst er alle vereinsrelevanten Daten wie die Vereinsadresse, Vorstandsdaten, die Anzahl seiner Mitglieder in den einzelnen Sportabteilungen und ausgebildete, lizenzierte und tätige ÜbungsleiterInnen.

Nachdem er die Eingaben der aktuellen Daten geprüft hat, schließt er die Bestandserhebung ab und beantragt die Vereinspauschale zum 31. Dezember 2014.

Die vom Verein eingegebenen Daten werden bis zum 28. Februar 2015 von den Kreis- und Stadtsportbünden, Landesfachverbänden und dem Landessportbund Sachsen-Anhalt kontrolliert.

Über mögliche Feststellungen wird der Verein informiert.

Im nächsten Schritt wird der Verein über die festgesetzte Höhe der Vereinspauschale schriftlich informiert. Die Förderung wird zeitgleich auf das in der Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY angegebene Vereinskonto überwiesen.

Bis zum 31. Dezember 2015 weist der Verein über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY summenmäßig nach, wofür die Landesmittel eingesetzt werden konnten.