Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich". Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).