ACHTUNG:
Aufgrund der vorläufigen Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel können aktuell keine neuen Anträge bearbeitet werden. Bereits eingegangene Anträge befinden sich derzeit in Prüfung. Entsprechende Antragsteller erhalten zeitnah eine Rückmeldung zum aktuellen Stand der Bearbeitung.


Förderung von Sport- und Bewegungscamps

Am 7. Juli 2022 haben das Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt sowie der LSB Sachsen-Anhalt eine Rahmen- und Zuwendungsvereinbarung zur Umsetzung von Sport- und Bewegungscamps im Rahmen des Corona-Aufholprogramms des Bundes unterzeichnet. Ziel der Zusammenarbeit zwischen Bildungsministerium und LSB ist es, durch Angebote im Rahmen von Sport- und Bewegungscamps die durch die Pandemie entstandenen motorischen Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen und sie langfristig für sportliche Aktivitäten zu gewinnen. Der LSB ist im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ auf Landesebene für die Förderung der Sport- und Bewegungscamps verantwortlich.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände.

Was wird gefördert?
Sport- und Bewegungscamps, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Dauer der Camps: 1–10 Tage (mit oder ohne Übernachtung; bei Tagesveranstaltungen Mindestdauer 4 Zeitstunden)
  • Die Teilnehmenden (Schüler*innen aller Schulformen) dürfen in der Regel nicht jünger als 6 und nicht älter als 18 Jahre sein.
  • Mindestens 10 Teilnehmende
  • Ein auf Sport und Bewegung ausgerichtetes Programm im Sinne des Breitensports

In welcher Höhe wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Festbetrag pro Teilnehmer*in und Betreuer*in gewährt.
Die Förderung beträgt:
  • 20 € pro Person und Tag bei Angeboten ohne Übernachtung
  • 40 € pro Person und Tag bei Angeboten mit Übernachtung
Sind die förderfähigen Gesamtkosten geringer als der max. mögliche Festbetrag, reduziert sich die Zuwendung entsprechend.

Wann können die Camps stattfinden?
  • Vom 01.08.-31.12.2022
  • Innerhalb der Ferien des Landes Sachsen-Anhalt oder an Wochenenden

Wann und wie kann ein Antrag gestellt werden? Wie geht es weiter mit meinem Antrag?
  • Der*Die Antragstellende reicht den im Original unterschriebenen Antrag sowie Programmablauf und Finanzierungsplan bis spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Maßnahmenbeginn beim LSB Sachsen-Anhalt ein.
  • Auf Basis des eingereichten Antrags erfolgt die Prüfung durch den LSB. Bei positiver Entscheidung zur Bezuschussung der Maßnahme erhält der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme einen Weiterleitungsvertrag, der gegenzuzeichnen ist. Ohne Vertrag erfolgt keine Förderung der Maßnahme.


Die Durchführungsbestimmungen mit weiteren Informationen, bspw. zur Abrechnung und Auszahlung des Zuschusses, sowie das Antragsformular befinden sich im Downloadbereich.

Ansprechpersonen


Sachbearbeiterin Breitensport/Projekte
Anke Theilemann
03 45/52 79 122
sportcamps@lsb-sachsen-anhalt.de

Referentin Breitensport
Johanna Deutsch
03 45/52 79 129
sportcamps@lsb-sachsen-anhalt.de