Bildungs- und Teilhabe-Paket

Was verbirgt sich hinter dem „Bildungs- und Teilhabepaket“?
Ab sofort können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung bekommen, um bei Lehrgängen, Ausflügen und Ferienfreizeiten mitzufahren, um Sport- oder Musikangebote zu nutzen. Die nachfolgenden Informationen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie die Förderung zu erhalten ist.

Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Welche Leistungen gibt es?

  • Ausflüge und mehrtägige Ferienfreizeiten
    Zu Angeboten der Schule, dem Verein oder unseren Sportjugend-Aktivitäten soll kein Kind ausgeschlossen bleiben. Die Kosten für Ausflüge, mehrtägige Ferienfreizeiten oder Lehrgänge werden übernommen.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
    Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wird Nachhilfe oder Weiterbildung notwendig, weil die Schule nicht weiterhelfen kann, können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.
Weitere Leistungen sind möglich und können hier nachgelesen werden.

Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Die guten Ideen dieses Paketes dürfen nicht an komplizierten Verfahrensweisen scheitern.

Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur einen einzigen Antrag. Und dieser besteht aus nur einem Blatt. Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Falle Ihres Kindes benötigt werden. Nur für einzelne Leistungen, z.B. bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, das heißt, bevor der Bedarf geltend gemacht wird. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ist Ihr Jobcenter auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.

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Informationen zum Bildungspaket

Über das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration:
Hier geht's zur Homepage.

Gerne helfen wir bei der Beantragung für Aktionen der Sportjugend:

Sportjugend
im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.
Maxim-Gorki-Straße 12
06114 Halle
0345 5279-165
0345 5279-101
sj@lsb-sachsen-anhalt.de


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