Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln

Folgende Maßnahmen/Projektinhalte sind grundsätzlich förderfähig:
  • Überregionale Sportveranstaltungen
  • Hochrangige Wettkämpfe
  • Kauf von Sportgeräten
  • Förderung des Kinder- und Jugendsports
  • Förderung von Inklusion und Integration
  • Förderung von Vorhaben gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit
Antragsberechtigt sind:
  • Landesfachverbände
  • Kreis- und Stadtsportbünde
  • Sportvereine
  • LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V.
  • weitere gemeinnützige Sportorganisationen

Ansprechpartner

Sachbearbeiterin Breitensport/Projekte
Anke Theilemann
03 45/52 79 122
03 45/52 79 100
theilemann@lsb-sachsen-anhalt.de
Förderbedingungen:
  • LOTTO fördert ausschließlich Vorhaben ab 2.500 € Antragssumme
  • Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 €
  • LOTTO fördert max. 50 % der Gesamtkosten
  • Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen des Antragstellers beträgt mind. 15 % der Gesamtkosten
  • Anträge, die nicht binnen drei Monaten nach Aufforderung vervollständigt werden, stellt LOTTO ein
Antragstermine:
  • Spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei einer Antragssumme zwischen 2.500 € und 15.000 €
  • Spätestens sechs Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei einer Antragssumme über 15.000 €
Folgende Unterlagen für einen Antrag sind notwendig:
  • Verpflichtungserklärung inkl. Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • Kostenaufstellung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid

Die Antragstellung ist ab sofort nur noch online möglich!

Hier können Sie den Antrag auf Projektförderung stellen