Pauschalförderung

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Beratung am 18.12.2012 das Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG) verabschiedet.

Mit Wirkung vom 01.01.2013 ist damit die finanzielle Förderung der als gemeinnützig anerkannten Sportorganisationen mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt in einem Gesetz festgeschrieben.

Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung ermöglichen und Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern.

Gefördert werden:
  • der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. als Dachverband des gemeinnützigen Vereinssports,
  • die Kreis- und Stadtsportbünde des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.,
  • die Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. sind,
  • die Sportvereine, die Mitglied im LandesSportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind und keinem Landesfachverband außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt angehören,
  • der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt

Die Förderung der als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, erfolgt in Form einer Pauschalförderung auf Grund von Kriterien. Die Umsetzung dieser Pauschalförderung ist in der Ausführungsrichtlinie zum Spörtfördergesetz (AVO SportFG) geregelt. Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. wurde als beliehener Unternehmer mit der Umsetzung des Verfahrens durch das Land beauftragt.

Ansprechpartner

Sachbearbeiterin Pauschalförderung Vereine und IVY
Antje Wachholz
03 45/52 79 154
wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de



Wichtige Dokumente finden Sie hier

PDF-DateiSportfördergesetz Sachsen-Anhalt
PDF-DateiVerordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (21-01-21)